Sozialdetektive sind ein probates Mittel, um bei dringendem Verdacht Missbrauch in der Sozialhilfe aufzudecken. Das Gesetz, über das der Kanton Zürich am 7. März abstimmt, hilft aber den Falschen.

Sozialhilfe ist wichtig. Sie ist das letzte Auffangnetz für jene, die durch alle Maschen gefallen sind. Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer ist es selbstverständlich, dass wir mit unseren Steuergeldern diese Menschen in Not solidarisch unterstützen.

Umso ärgerlicher ist es, wenn dieses Geld nicht Bedürftigen zugutekommt, sondern von Betrügern eingesackt wird. Es gibt zwar nur wenige Fälle, die Zahl liegt im tiefen einstelligen Prozentbereich. Doch jeder einzelne schwächt das Vertrauen in diese soziale Einrichtung und schadet auch jenen, die dringend auf diese Unterstützung angewiesen sind. Missbrauch von Sozialhilfegeldern ist ärgerlich und muss aufgedeckt werden.

Am 7. März stimmen wir nun darüber ab, wie genau der Staat bei einem Verdacht auf Missbrauch vorgehen darf. Bis jetzt gibt es dazu keine einheitliche Regelung im Kanton Zürich. Die Städte und Gemeinden entscheiden heute selber, ob und wie sie bei dringendem Verdacht solchen Missbrauchsfällen nachgehen wollen.

Die Stadt Zürich setzt in diesem Bereich schon seit 2007 auf Missbrauchsfälle spezialisierte Inspektoren ein. Bis Anfang 2017 hat das Inspektorat jährlich in etwa 100 Fällen mit begründetem Verdacht gezielt und mit Erfolg ermittelt. Das gelang diesen Detektiven nicht zuletzt deshalb, weil sie bei ihren Ermittlungen unangemeldete Hausbesuche durchführen konnten oder GPS-Tracker einsetzen durften. Diese kleinen Geräte werden bei Bedarf am Fahrzeug einer Verdachtsperson angebracht, um so nachzuweisen, ob sie beispielsweise schwarzarbeitet oder Nebeneinkünfte unterschlägt.

GPS-Tracker werden übrigens bereits im Bereich der Ergänzungsleistungen angewendet. Die Schweizer Stimmberechtigten haben ein Gesetz, das solche Observationen erlaubt, im November 2018 mit 65 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Die Praxis zeigt: Ohne dieses Instrument zur Standortbestimmung ist Betrügern kaum beizukommen – oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand.

Wir stimmen nun aber nicht über eine Vorlage ab, die auf den positiven Erfahrungen der Stadt Zürich basiert. Im Gegenteil: Die links-grüne Mehrheit im Kantonsrat hat die griffigsten Mittel – GPS-Tracker und unangemeldete Hausbesuche – aus dem Sozialhilfegesetz gekippt. Auf Drängen der Grünen muss zudem jeder Einsatz von Sozialdetektiven vom Bezirksrat genehmigt werden. Dadurch geht natürlich viel wertvolle Zeit verloren.

Die Sozialhilfebetrüger freuts. Mit dieser Vorlage wird ihnen mehr geholfen als jenen, die sie aufdecken sollen.

Nebst SVP und FDP sind aber auch die Linken, die dieses Gesetz stark abgeschwächt haben, nicht zufrieden mit der Vorlage – wenn auch aus anderen Gründen. Die Grünen lehnen es nun ganz ab. Sie sind grundsätzlich gegen Sozialdetektive, genauso wie die AL und eine grosse Minderheit der SP, deren Delegiertenversammlung sich nur knapp zu einem Ja durchringen konnte. Für die Gesetzesänderung sind ausserdem CVP, EVP und GLP.

Ein hingewürgtes Gesetz, welches Ermittlungen bei Verdacht auf Missbrauch mehr behindert als nützt, bringt niemandem etwas. Das haben mittlerweile auch die Parteien gemerkt und der Vorlage mehrheitlich ihre Unterstützung entzogen. Mit einem Nein am 7. März ebnet man den Weg für eine bessere Lösung. So lange können die Städte und Gemeinden selber festlegen, ob und wie sie Observationen durchführen wollen.