limmattalerzeitung.ch, 04. August 2020

Der Dietiker Sozialvorstand Philipp Müller (FDP) erklärt, wieso die Stadt sich gegen das neue Sozialhilfegesetz wehrt. Zudem erklärt er, dass es dabei nicht um eine «Links-Rechts-Polemik» gehe und wann es überhaupt zu Observationen komme.

Wird das vom Kantonsrat verabschiedete Gesetz rechtskräftig, wären unangekündigten Hausbesuche nicht mehr erlaubt.

Dietikon war eine der ersten Gemeinden, die das Referendum gegen das kürzlich vom Kantonsrat verabschiedete Sozialhilfegesetz ergriffen haben (siehe Box unten). Wie kam es dazu?

Philipp Müller: Wir haben in der Sozialabteilung den Ball aus dem Kantonsrat aufgenommen. Ich habe einen Antrag an den Stadtrat gestellt, dass wir uns dem Referendum anschliessen wollen. Als Sozialabteilung brauchen wir griffige Instrumente, aber dem Gesetz wurden im Kantonsrat die Zähne gezogen.

Im Rat rief die SVP Gemeinden dazu auf, das Referendum zu ergreifen, statt selbst auf ein Behördenreferendum zu setzen. Wieso ist das für Sie auch der richtige Weg?
Es macht Sinn, weil wir die Anwender des Gesetzes sind. Wir müssen es in der Praxis nutzen können und entsprechend die Mängel ausbaden. Es ist glaubwürdiger, wenn möglichst viele Gemeinden als Anwender sagen, dass das Gesetz für sie unbrauchbar ist.

Der Weg zum Gemeindereferendum

Drei Jahre hat der Zürcher Kantonsrat dafür benötigt, eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Detektiven zu schaffen, um Sozialhilfemissbrauch zu bekämpfen. Am Ursprung steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2016, wonach in der Schweiz die Grundlage für die Observation von Versicherten einer privaten Unfallversicherung nicht ausreiche. Im November 2018 nahmen die Stimmbürger eine nationale Gesetzesgrundlage mit 65 Prozent Ja-Anteil an. Diese Grundlage ist auch auf AHV- und IV-Ergänzungsleistungen anwendbar, welche bundesrechtlich geregelt sind. Sozialhilfe ist jedoch kantonal geregelt, deshalb rang der Kantonsrat weiter um eine eigene Lösung.

Im Juni brachte die linke Ratsmehrheit knapp einen abgeschwächten Gegenvorschlag zur ursprünglich von FDP und SVP eingereichten Parlamentarischen Initiative durch (die «Limmattaler Zeitung» berichtete). Neu müssen Gemeinden eine Bewilligung vom Bezirksrat einholen, um Observationen anzuordnen. Zudem wurden GPS-Tracking und unangekündigte Hausbesuche als Instrumente gestrichen. Deshalb rief die SVP im Kantonsrat Gemeinden dazu auf, das Referendum zu ergreifen, was Dietikon als eine der ersten Gemeinden tat. Aus dem Limmattal haben zudem Birmensdorf, Oberengstringen und Oetwil das Referendum ergriffen, wie die Justizdirektion auf Anfrage sagt. Kantonsweit sind es bereits fast 40 Gemeinden. Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 18.?August. Weil nur zwölf Gemeinden nötig sind für ein Zustandekommen, wird voraussichtlich nächstes Jahr an der Urne abgestimmt. (flo)

Das Thema Sozialdetektive ist stark ideologisch aufgeladen. Kann das Gemeindereferendum helfen, die Diskussion zu versachlichen?

Absolut. Das Thema schlägt links und rechts hohe Wellen. Wenn viele Gemeinden finden, dass das Gesetz für sie zu stark verwässert wurde, wird hoffentlich klarer, dass es um ein Bedürfnis in der Praxis geht und nicht um Links-Rechts-Polemik.

Die linke Ratsseite hat den Einsatz von Sozialdetektiven abgeschwächt, damit nicht zu viele Unschuldige beschattet werden. Verstehen Sie diese Sorge?

Nein, diese Sorge ist unbegründet. Sozialdetektive sind zwar eine wichtige Option, werden aber selten eingesetzt. Wir ziehen sie nur als letztes Mittel in Betracht, wenn die Unstimmigkeiten zu gross sind und begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Die Befürchtung, dass Sozialdetektive flächendeckend oder leichtfertig eingesetzt werden könnten, ist nur schon wegen der hohen Kosten und des Aufwands unbegründet.
Seit ich 2018 Sozialvorstand geworden bin, budgetieren wir nach wie vor rund 50’000 Franken pro Jahr für Observationen.
Philipp Müller (FDP)

Wegen der Rechtsunsicherheit wartet Zürich auf das neue Gesetz, bis wieder Sozialdetektive eingesetzt werden. In anderen Gemeinden wird weiter observiert. Wie sieht es in Dietikon aus?
Wir haben die Observationen nicht ausgesetzt. Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass die Situation zwar unklar ist. Es gibt im bestehenden Sozialhilfegesetz aber eine rechtliche Grundlage, die aber nicht wirklich zufriedenstellend ist. Und auch der Regierungsrat hat gesagt, dass Observationen gestützt auf das geltende Sozialhilfegesetz angeordnet werden dürfen. Seit ich 2018 Sozialvorstand geworden bin, budgetieren wir nach wie vor jährlich rund 50’000 Franken für Observationen.

Um wie viele Fälle handelt es sich ungefähr in Dietikon und wie teuer kommt dies die Stadt zu stehen?

Wir rechnen pro Observation mit rund 8’000 Franken. Es ist teuer, einen Sozialdetektiv zu engagieren. 2019 hatten wir gar keinen Fall, ein Jahr davor waren es drei. Das zeigt, dass Observationen nur als Ultima Ratio angeordnet werden, wenn alle anderen Überwachungsmassnahmen nicht funktionieren.
Im vom Kantonsrat verabschiedeten Gesetz ist nicht nur neu, dass Observationen vom Bezirksrat bewilligt werden müssen. Detektive dürfen auch kein GPS-Tra¬cking mehr einsetzen und keine unangekündigten Hausbesuche vornehmen.
Wenn ich die Vorlage, die vor drei Jahren in den Kantonsrat gekommen ist, vergleiche mit dem, was jetzt hinten rausgekommen ist, stelle ich fest, dass alle griffigen Instrumente abgeschwächt wurden. GPS-Tra-cking mag in gewissen Situationen Sinn machen, aber vor allem Hausbesuche sind ein einfaches, aber effektives Mittel zur Kon¬trolle, das uns entzogen wird. So können wir etwa nicht prüfen, ob jemand wirklich zu Hause ist, wie er oder sie sagt, oder doch am Morgen zur Arbeit geht.

Philipp Müller, Dietiker Sozialvorstand

Bei Recherchen im Internet stossen unsere Sozialarbeitenden auf Menschen, bei denen wir das Gefühl haben, dass sie uns etwas verheimlichen. Ein typisches Beispiel ist, dass Leute wegen Schwarzarbeit gar nicht auf Sozialhilfe angewiesen wären.

In den letzten zwei Jahren hat Dietikon nur dreimal observieren lassen. Wie kommt die Sozialabteilung im Alltag Sozialhilfebetrügern auf die Spur?

Unsere Sozialarbeitenden kon¬trollieren die Dokumente wie Lohnausweise und Kontoauszüge, nehmen persönlichen Kontakt auf und recherchieren Aktivitäten im Internet. Dabei stossen wir auf Menschen, bei denen wir das Gefühl haben, dass sie uns was verheimlichen. Ein typisches Beispiel ist, dass Leute wegen Schwarzarbeit eigentlich gar nicht auf die Sozialhilfe angewiesen wären. Da kann es zu Situationen kommen, wo es Sinn macht, jemanden zu beschatten, weil man mit den anderen Mitteln nicht mehr weiterkommt.

Was wären die negativen Folgen für Dietikon, wenn die Bevölkerung das Referendum ablehnt?

In Verdachtsfällen müssen wir zügig reagieren können, sonst bringt es wenig. Wenn wir die Schlaufe über den Bezirksrat nehmen und Observationen bewilligen lassen müssen, wird es für uns bürokratischer und dauert länger. Diese Einschränkungen würden dazu führen, dass wir sie gar nicht mehr oder nur noch extrem selten brauchen könnten. Ich bin der Meinung, dass Observationen weiterhin von der demokratisch gewählten und damit bestens legitimierten Sozialbehörde angeordnet werden sollen.

Philipp MüllerDer Dietiker Sozialvorstand fordert, dass in Verdachtsfällen schnell reagiert werden kann.© Sandra Ardizzone

Wieso wären die Folgen gross, wenn im Alltag nur selten -observiert wird?

Mit der Missbrauchsbekämpfung können wir einerseits unrechtmässig entrichtete Leistungen zurückfordern. Andererseits ist aber auch die repressive Wirkung ein wichtiges Element. Letztendlich geht es bei der Missbrauchsaufdeckung auch ein Stück weit darum, dass die Sozialhilfe als Institution glaubwürdig bleibt. Die Sozialabteilung ist im Dietiker Budget der zweitgrösste Posten. Viele Menschen bezahlen mit ihren Steuern die soziale Wohlfahrt. Wir sind es ihnen schuldig, aufzuzeigen, dass wir zwar viel Geld brauchen, aber haushälterisch damit umgehen und Missbrauch konsequent bekämpfen.
Mit dem Referendum wird die rechtliche Unsicherheit auf jeden Fall verlängert. Bei einer Annahme müsste der politische Prozess von vorne beginnen. Hat die Stadt kein Problem damit, zu warten?
Das ist ein Appell an den Kantonsrat, es besser zu machen. Klar wären wir zurück auf Feld eins, wenn das Gesetz aufgehoben wird, und hätten die ungünstige Situation mit einem unsicheren und unbefriedigenden rechtlichen Rahmen. Für diese Zeit wäre es allenfalls eine Option, auf kommunaler Ebene vorübergehend eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen, um in der Zwischenzeit eine Grundlage für Observationen zu haben.¬