Erschwerung des Einsatzes von Sozialdetektiven – Gemeinden wehren sich!

Der Zürcher Kantonsrat hat mit 88 zu 85 Stimmen eine Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes äusserst knapp beschlossen. Neu sollen Observationen gegen mutmassliche Sozialhilfebetrüger vorgängig durch den Bezirksrat bewilligt werden müssen. Arbeiten von Sozialhilfeorganen und Überprüfungen sollen erschwert oder verunmöglicht werden. Zürcher Städte und Gemeinden haben dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen. Zur schädlichen Revision des Sozialhilfegesetzes hat nun das Volk das letzte Wort.

Die Verfassung des Kantons Zürich räumt den Gemeinden das Recht ein, gegen Beschlüsse des Kantonsrates das Referendum zu ergreifen und eine Volksabstimmung zu verlangen. Damit ein Gemeindereferendum erfolgreich ist, benötigt es die Unterstützung von 12 politischen Gemeinden. Die Ausrichtung von Sozialhilfe und damit die Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch ist Sache der Gemeinden. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, brauchen die Gemeinden griffige Mittel. Die vom Kantonsrat nur hauchdünn verabschiedete Gesetzesänderung ist in der Praxis unbrauchbar. Aus diesem Grund haben 49 Gemeinden das Gemeindereferendum ergriffen.

Der knappe Kantonsratsbeschluss führt dazu, dass sowohl auf Seite der Verwaltung in den Gemeinden als auch bei den Bezirksräten ein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht, zumal diese alle Observationen vorgängig bewilligen müssen. Diese Regelung ist praxisfremd, weil Observationen bei einem konkreten Verdacht in der Regel rasch umgesetzt werden müssen. Das Verifizieren, ob die von Sozialhilfebezügern gemachten Angaben auch der Tatsache entsprechen, wird de facto verunmöglicht, denn solche Arbeiten dürfen neu nur noch vom öffentlichen Raum aus erfolgen. Es ist zukünftig nicht mehr erlaubt, mittels spontanem Hausbesuch zu verifizieren, ob die gemachten Angaben zur Haushaltsgrösse der Tatsache entsprechen.

Insbesondere werden aber auch Instrumente zur Standortbestimmung verboten. Im November 2018 hiess das Schweizer Stimmvolk eine eidg. Gesetzesgrundlage für Observationen mit 64,7% deutlich gut. Dieses Gesetz, welches von den Gemeinden etwa im Bereich der Ergänzungsleistungen angewendet wird, erlaubt zur Überwachung insbesondere auch den Einsatz von GPS-Trackern. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb gegen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger, welche Ergänzungsleistungen benötigen, GPS-Tracker eingesetzt werden sollen, dasselbe Mittel jedoch bei klaren Indizien von Sozialhilfemissbrauch nicht eingesetzt werden darf. Es ist statistisch erwiesen, dass im Vergleich zur Ergänzungsleistung die Sozialhilfe vermehrt in die Taschen von Wirtschaftsmigranten und Scheinflüchtlingen fliesst, welche, statt etwas zum Allgemeinwohl zu leisten, unsere Sozialsysteme aushöhlen.

Der Entscheid des Kantonsrates missachtet de facto auch den Volksentscheid, dass es sich bei Sozialhilfebetrug um ein schweres Delikt handelt, welches zum Landesverweis führen soll. Denn Sozialhilfemissbrauch stellt eine der wichtigsten sozialen Errungenschaft, nämlich das letzte soziale Netz, bezüglich der Akzeptanz in der Bevölkerung aufs Spiel. Wer sich daran illegal bedient, soll ausgeschafft werden. Dafür brauchen die Gemeinden jedoch wirksame Mittel. Bei den Exekutiven in den Gemeinden oder den Sozialbehörden handelt es sich um von der eigenen Bevölkerung gewählte Personen, welche bis anhin seriöse Arbeit leisteten und grundsätzlich verantwortungsvoll und umsichtig handeln.

Mit einer Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird die Chance zur Erarbeitung einer effektiven und für die Gemeinden brauchbaren kantonalen Gesetzesgrundlage geschaffen. Bis dahin steht es den Gemeinden frei, Observationen kommunal zu regeln. Darum NEIN zur Änderung des Sozialhilfegesetzes und damit NEIN zur Erschwerung der Arbeit von Sozialdetektiven und NEIN zum Sozialhilfemissbrauch.